Wann kann die Börsengeschäftsführung den Handel von Termingeschäften aussetzen?
Wenn ein ordnungsgemäßer Terminhandel zeitweilig gefährdet ist
Wenn ein Börsenteilnehmer technische Probleme hat
Wenn dies zum Schutz des Publikums geboten erscheint
Wenn die Handelsüberwachungsstelle einen Verdacht auf Insiderhandel in einem Produkt hat